Die folgenden Untersuchungen/Behandlungen sind aufgrund des
höheren Zeit- oder Personalaufwandes
grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Vorsorgeuntersuchungen
EKG und Belastungs-EKG
Langzeit-Blutdruck- und Langzeit-EKG-Messungen
Lungenfunktionsprüfungen
Ultraschalluntersuchungen (Dienstagabend reserviert)
Kur-, Rehabilitations- oder Versicherungsanträge
Krankenkassenanfragen oder Gutachten
Reisemedizinische Beratungen und Reiseimpfungen
hoher Gesprächsbedarf (z.B. bei Depression oder Burn out)
Wir möchten gerne die Wartezeiten gering halten.
Daher bitten wir grundsätzlich um Terminvereinbarung!
Feste Termine für besondere Untersuchungen oder längere Anliegen
verabreden wir gerne mit Ihnen! Nehmen Sie dafür ab 10.00 Uhr mit
uns Kontakt auf. Die vereinbarten Zeiten halten wir nach bestem
Vermögen ein. Akute Anliegen müssen rasch geklärt werden, das ist
klar.
Hierfür bieten wir Ihnen die tägliche Wartesprechstunde an. Sie können
dort ein dringendes Anliegen vorbringen und wir entscheiden
gemeinsam, was dann zu tun ist. Dafür rufen Sie um 8.30 bei uns an
(Donnerstag um16.00 Uhr). Sie erhalten dann eine ungefähre Zeit, zu
der Sie zu uns kommen können. Dann warten Sie noch etwas, bis Sie
ins Sprechzimmer kommen. Dies kann unterschiedlich lang sein, weil
ja niemand vorhersehen kann, wie groß der aktuelle Andrang ist.
NOTFÄLLE erkennen alle Mitarbeiterinnen der Praxis zuverlässig und
veranlassen sofort alles Nötige.
Wer „einfach so" in die Praxis kommt, dem können wir nicht
garantieren, noch einen Termin am gleichen Tag zu erhalten.
Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich bitte an den
Ärztlichen Notdienst,
NOTFALLPRAXIS - Städtisches Klinikum Tel. 770
Bei Lebensgefahr: Tel. 112
© Praxis Dr. med. HM Werner 2026
D r. W e r n e r H A U S A R Z T P R A X I S
Termine-FAQ
Wir bitten um ihr Verständnis.
Neue Patienten aus Ochtmissen nehmen wir jederzeit auf !
Aus benachbarten Bezirken übernehmen wir in
Ausnahmefällen gern Patienten.
Dort existieren gut eingespielte Arztpraxen
und Sie werden bestens versorgt.
Bitte nennen Sie diese Gründe bei der Terminvereinbarung,
damit wir mehr Zeit für Sie einplanen können.
Beim ersten Besuch im Quartal denken Sie bitte an Ihre
Versichertenkarte/Gesundheitskarte! Beachten Sie bitte, dass
unsere Software nur noch die neue Versichertenkarte mit
einem Buchstaben am Anfang der Versichertennummer
akzeptiert (in der Regel mit Foto). Sollten Sie nicht über die
neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) verfügen,
benötigen wir eine Bescheinigung Ihrer Krankenkasse, aus
der die neue Versichertennummer ersichtlich ist. Ohne
gültigen Versicherungsnachweis bin ich verpflichtet, die
Behandlung privat zu liquidieren.